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Vorerst kein gesetzliches Handyverbot an Schulen

Bei der Handynutzung an den Schulen gehen die Meinungen auseinander. Die Telefone können zwar nützlich sein, aber auch den Unterricht stören. Den Umgang können die Schulen in Brandenburg selber regeln.
Bildungsministerium: Vorerst kein gesetzliches Handyverbot
Ein Schild «Handyverbot» ist am Eingang zur Schule in der Köllnischen Heide in Neukölln angebracht. © Jens Kalaene/dpa/Archivbild

An den Brandenburger Schulen wird es vorerst kein gesetzliches Handyverbot geben. Allerdings sei es rechtlich möglich, dass die Nutzung von Mobiltelefonen an den Schulen eingeschränkt oder untersagt werden könne, teilte das Bildungsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig mit. Über eine Nutzung der Geräte könnten die jeweiligen Schulen eigenverantwortlich in ihrer Hausordnung entscheiden.

Die CDU-Politikerin hatte in ihrer Anfrage auf Klagen von Lehrern und Eltern über die Nutzung von Handys an öffentlichen Schulen verwiesen. Damit warb sie indirekt für ein Verbot der Geräte an Brandenburgs Schulen.

In Frankreich zum Beispiel seien seit September 2018 private Handys, Tablets und Smartwatches an öffentlichen Schulen untersagt, erklärte die Abgeordnete. Ihr zufolge haben die Geräte ein großes Ablenkungspotenzial, das die Aufmerksamkeit im Unterricht störe. Dadurch leide die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern. Zudem bewegten sich die Kinder weniger in den Pausen.

Das Bildungsministerium hält ein Handyverbot mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Schüler jedoch für nicht verhältnismäßig. Ein Verbot jedenfalls stünde nicht im Einklang mit der gewünschten Nutzung von Handys, um Themen und Inhalte des Rahmenlehrplans schülernah zu vermitteln. Mobiltelefone gelten laut Ministerium bei jungen Schülerinnen und Schülern als Mittel der unverzichtbaren Kommunikation zur organisatorischen Tagesbewältigung.

Derzeit wird den Angaben zufolge zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden in Brandenburg abgestimmt, wie die digitale Schule als gemeinsames Ziel organisiert werden könne. Eine Alternative zum derzeitigen Stand könne ein zwischen allen Akteuren abgestimmter zeitweiliger Einsatz von privaten Smartphones und Tablets an den Schulen sein.

Diese mobilen Endgeräte seien grundsätzlich gut zum schulischen Arbeiten geeignet, betonte das Ministerium. Sie zeichneten sich durch intuitive Bedienbarkeit und eine hohe Personalisierbarkeit aus. Gegenüber klassischen stationären und mobilen Geräten wie PC und Laptop böten sie Vorteile im Bereich der Barrierefreiheit und Inklusion, also beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern.

Allerdings könnten die Schulen selbstständig darüber entscheiden, ob sie die Handynutzung einschränken oder untersagen wollen. Dazu rät das Ministerium konkrete Regelungen mit der Schulkonferenz zu treffen, an der Schulleitungen, Vertreter von Eltern und Schülern sowie den Schulträgern teilnehmen. Sinnvoll wäre es, den Gebrauch privater Handys in einer Nutzungsvereinbarung festzulegen.

Nach Angaben des Bildungsministeriums dürfen derzeit an 83 weiterführenden Schulen Brandenburgs private mobile Endgeräte wie Handys, Tablets und Laptops im Unterricht nicht genutzt werden. Dies sei jedoch nicht gleichzusetzen mit einem generellen außerunterrichtlichen Nutzungsverbot der Geräte an den Schulen.

Auch nach Ansicht des Brandenburger Landeselternrates sollten die Schulen über die Nutzung digitaler Endgeräte entscheiden. «Viele Schulen sind mit Tablets oder Laptops nur schlecht ausgestattet, zum Lernen gehört heute aber der Zugang zum Internet, etwa um Quellen einzuschätzen», sagte Elternrats-Sprecherin Ulrike Mauersberger der dpa. Das könne man heute nicht mehr allein mit Schulbüchern leisten.

«Schöner wäre es natürlich, wenn die Schulträger die Endgeräte stellen würden», fügte Mauersberger hinzu. «Dadurch könnten soziale Ungleichheiten vermieden werden, zwischen Schülern, die ein Endgerät besitzen und anderen, die keins haben.»

© dpa
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